L71 ohne Radweg?

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Ausbauplänen des Landes für die L71 zugestimmt - ohne Radweg zwischen Neuhöfer Straße und Heilsauring. Muss erst etwas passieren?

24.05.13 –

Ausbaubeschluss in jetziger Form zementiert unzeitgemäße Radverkehrspolitik.

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15. Mai 2013, die Ausbauplanung des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV S-H) für die L71 im Bereich Ahrensböker Straße/Elschenbek ist ein Schlag in das Gesicht von Radfahrern und ein Armutszeugnis für die Bemühungen um Schulwegsicherheit. Der Beschluss sieht vor, dass ab Neuhöfer Straße die L71 bis zum Heilsauring ohne einen Radweg oder andere Radverkehrsführung gebaut werden soll.

Geert Karnick, Verkehrsplaner, Direktkandidat in Wahlkreis III sowie Listenkandidat der Grünen in Reinfeld dazu: „Ich bin enttäuscht von der derzeitigen Reinfelder Politik. Es braucht nur maximal einen zusätzlichen Meter Fahrbahnbreite gegenüber der jetzigen Planung, um eine vorbildliche Radverkehrsführung im Bereich der L71 zu realisieren. Das zeigt mal wieder, dass grüne Politik im Rathaus überfällig ist.“

Die Krücke, den Radverkehr über die Neuhöfer- und Carl-Hartz-Straße zu führen, mag für die Schülerinnen und Schüler der Immanuel-Kant-Schule noch angehen, wenn auch die Führung des Radverkehrs an der extrem unübersichtlichen Kreuzung Neuhöfer Straße/Ahrensböker Straße ein ungelöstes Gefahrenpotenzial birgt. Der übrige Radverkehr in die diesem Bereich, z.B. aus dem Heilsauring, der Kastanienallee oder Binnenkamp wird nach Überzeugung der Grünen weiterhin die L71 benutzen, mit entsprechender Gefahr für Leib und Leben.

Die Grünen fordern dagegen die Einrichtung von Schutzstreifen für den Radverkehr gemäß StVO Zeichen 340, die sich für Ortsdurchfahrten und Hauptverkehrsstraßen bundesweit bewährt haben. Für die Anlage von Schutzstreifen für den Radverkehr an Ortsdurchfahrten werden von den entsprechenden Richtlinien (ERA 2010) eine Fahrbahnbreite von 7,00 m vorgegeben, je 1,25 für die beidseitigen Schutzstreifen und 4,50 m für den motorisierten Individualverkehr (siehe Abbildung).

Zum Hintergrund: Schutzstreifen für den Radverkehr dürfen befahren werden, wenn der Radverkehr nicht behindert wird, was eine Begegnung von Bussen oder LKW möglich macht.

Nach Überzeugung der Grünen sollte dieses Konzept auch zwischen Neuhöfer- und Paul-von-Schoenaich-Straße zur Anwendung kommen, da es einen Fahrbahnwechsel auf den geplanten einseitigen Radweg und damit zusätzlichen Gefahrenpunkt vermeiden würde.

Geert Karnick abschließend: „Wir hoffen, dass mit diesem Beschluss so kurz vor Toresschluss die unzeitgemäße Radverkehrsplanung nicht durch blinden Aktionismus der bisherigen Rathausfraktionen zementiert worden ist.“

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