21.07.15 –
CDU und SPD erweisen Verkehrssicherheit in Reinfeld einen Bärendienst
Auf der Bauausschusssitzung am 16. Juli musste über die Anbindung der zukünftigen Brücke über die Bahn an die Bahnhofstraße entschieden werden. Der Vorschlag der von der Stadt beauftragten renommierten Verkehrsplaner sah eine Fahrbahn von 6,50 m vor, die sowohl der heutigen Ausbausituation als auch dem gültigen technischen Regelwerk „Richtlinien zur Anlage von Stadtstraßen 2006 (RASt 06) entspricht.
Dieser Planungsansatz wurde auf Antrag der CDU und mit den Stimmen der SPD auf 7,00 m erhöht, was nach Ansicht der GRÜNEN die Verkehrssicherheit verringert.
Der GRÜNE Geert Karnick, selber Verkehrsplaner, argumentierte daher in der Sitzung damit gegen die Verbreiterung, dass breitere Stadtstraßen eine zu höheren Geschwindigkeiten führen und das gefährliche Überholen von Radfahrern bei Gegenverkehr provozieren.
„Schon bei der Breite der Brücke haben CDU und SPD nicht nur die Verkehrssicherheit entgegen aller wissenschaftlichen Erkenntnis verringert und Mehrkosten im sechsstelligen Bereich produziert“, führte Karnick aus. „Mit diesem Vorgehen, das sich unter Ignorierung technischer Regelwerke und fachplanerischer Vorschläge jetzt in der Bahnhofstraße fortsetzt, erweisen CDU und SPD der Verkehrssicherheit in Reinfeld einen Bärendienst.“
Für die zusätzliche Straßenbreite muss in der Konsequenz entweder die prägende Baumreihe an der Bahnhofstraße zwischen Kreisel und Bahnhof fallen oder aber die Breite des westlichen Gehwegs auf 2,00 m verringert werden. Beides Konsequenzen, die für DIE GRÜNEN nicht tragbar sind und daher abgelehnt wurden.
„Warum und mit welcher Begründung von den Vorschlägen der Verwaltung und der Fachplaner abgewichen wurde, erschließt sich mir nicht.“ brachte Geert Karnick seine Verwunderung über das Abstimmungsergebnis zum Ausdruck. „Teure Expertise könne man sich in Zukunft wohl sparen.“
Wenn die Verbreiterung der Fahrbahn der Verkehrssicherheit dienen soll, müsste die zusätzliche Fahrbahnbreite nach Ansicht der GRÜNEN zur Anlage von Radfahrschutzstreifen genutzt werden, die nachweislich ein Mehr an Sicherheit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer bringen.
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