"Zebrastreifen" in Reinfeld

BürgerInnen und Bauausschuss fordern Fußgängerüberweg in der Paul-von-Schoenaich-Straße. Begründung für Ablehnung durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises nicht nachvollziehbar.

19.11.14 –

Auf der Sitzung des Bauausschusses am 18.11.2014 stand zum wiederholten Mal die Einrichtung eines "Zebrastreifens" in der Paul-von-Schoenaich-Straße auf der Tagesordnung. "Zebrastreifen" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Fußgängerüberweg, kurz FGÜ.

Bürgermeister Gerstmann hat wieder bestätigt, dass für die Anordnung, so heiß die Erlaubnis zur Einrichtung eines FGÜ, allein die Straßenverkehrsbehörde des Kreises verantwortlich ist. Ob gegen deren Entscheidungen gerichtlich vorgegangen werden kann, soll geprüft werden.

Um die Diskussion einer fachlichen Grundlage führen zu können, hatten die GRÜNEN bereits im September eine Anfrage nach den gemessenen Verkehrsstärken im betroffenen Bereich der Paul-von-Schoenaich-Straße an den Bürgermeister gestellt, der diese an die Straßenverkehrsbehörde weiter geleitet hat.

Die Antwort enthielt folgende Zähldaten von insgesamt 2,5 Stunden Zählung.

eigene Darstellung der Zähldaten vom 29./30.09.2014

Gemäß der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist ein FGÜ möglich, wenn mindestens 50 Fußgänger und 200 Kfz in der Spitzenstunde an einem Werktag mit durchschnittlichem Verkehr erreicht werden.

Um die festgestellten querenden Fußgänger sachgerecht einem zukünftigen FGÜ zuordnen zu können, hatten DIE GRÜNEN insbesondere angefragt, in welchem Bereich die Zähldaten erhoben worden sind. Genau diese Frage wurde aber nicht beantwortet, was für sich spricht.

Man kann daher davon ausgehen, das ein erheblicher Teil der gezählten Fußgänger nach der Einrichtung eines FGÜ diesen auch benutzen werden, zumal Kinder heute angehalten worden sind, alternative Schulwege zu nutzen, um mögliche Gefahren bei der Querung der Paul-von-Schoenaich-Straße zu vermeiden. Diese Kinder sind in der Zählung schon nicht mehr enthalten.

Weitere Aussagen in der Antwort der Straßenverkehrsbehörde sind zumindest zu hinterfragen:

"...dass die erforderlichen Zahlen für einen FGÜ in einer 30 Zone bei Weitem nicht erreicht werden." Dazu haben wir oben bereits unsere Auffassung erläutert.

"Diese Mindestzahlen zielen auf eine Straße mit 50 km/h ab. Bei einer 30 Zone müssen also noch höhere Zahlen erfüllt werden." Für diese Aussage gibt es in der R-FGÜ keinerlei Hinweis.

"Auch müssen die Zahlen nicht nur 3 bis 4 mal am Tag erfüllt werden, sondern den ganzen Tag." Dazu heißt es in 2.3 (2) der R-FGÜ: "Die Anordnung eines FGÜ kommt in Betracht, wenn die aus Tabelle 2 ersichtlichen Verkehrsstärken vorliegen. Die Fußgängerverkehrsstärken beziehen sich auf die Spitzenstunden des Fußgänger-Querverkehrs an einem Werktag mit durchschnittlichem Verkehr." Ohne Kommentar!

"Daher sehen die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich auch keinen FGÜ in 30 Zonen vor." 2.1 (3) R-FGÜ: "FGÜ in Tempo 30-Zonen sind in der Regel entbehrlich." heißt nicht "grundsätzlich keinen FGÜ" in Tempo 30-Zonen.

Vor dem Hintergrund dieser Fakten hat der Bauausschuss beschlossen, den Fußgängerüberweg in der Paul-von-Schoennaich-Straße erneut zu beantragen und sich über seine juristischen Möglichkeiten im Falle einer Ablehnung zu informieren.

Die anwesenden BürgerInnen kündigten für den Fall einer Ablehnung durch die Straßenverkehrsbehörde weitere Aktionen an.

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