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OV Reinfeld-NordstormarnStartseite

Grün aktuell

  • 22.05.2021

    Fußgängerbrücke von Holländerkoppel zum Bahnhof eingehängt.

    Bessere Anbindung des Bahnsteigs stärkt den SPNV und schont das Klima.

    Nach vielen Jahren der Diskussion, Planung und Finanzierung konnte gestern Nacht das 154 t schwere Teil der Fußgängeranbindung des Bahnsteigs an die Holländerkoppel eingehängt werden. In einer Aufwendigen Aktion mit zwei Schwerlastkränen wurde das Betonteil millimetergenau an die bisherige Zuwegung angeschlossen, wofür der Bahnverkehr stundenweise eingestellt werden musste.

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  • 01.02.2020

    Änderung der Radumfahrung B75 erneut im Ausschuss

    Grüne halten Streckenführung der Ausweichroute für verbesserungsfähig.
    ADFC hatte nur unter nicht erfüllten Bedingungen zugestimmt.

     

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  • 22.11.2019

    Will man keine Radwander*innen in der Stadt?

    Grüne halten Streckenführung der Ausweichroute für verbesserungsfähig.

    Antrag im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr soll Veränderung bringen.

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  • Fußgängerbrücke von Holländerkoppel zum Bahnhof eingehängt.

  • Änderung der Radumfahrung B75 erneut im Ausschuss

  • Will man keine Radwander*innen in der Stadt?

Vieles, was GRÜNE in Reinfeld und Nordstormarn bewegt, versuchen wir hier zu veröffentlichen - sei es aus der Fraktion, aus dem Ortsverband aber auch gerne aus Anregungen aus der Bevölkerung.

Grün aktuell

Klimaschutz: Reinfeld rückt auch die Pendler in den Fokus

02.11.2017

Im kommenden Jahr sollen Nägel mit Köpfen gemacht werden. Die Stadt Reinfeld will eine neue Stelle für einen Klimaschutzmanager schaffen, der wichtige Projekte anschieben oder koordinieren soll. Dafür kamen jetzt die ersten möglichen Maßnahmen auf den Tisch.

Kategorien:Umwelt Verkehr Klimaschutz Presse

www.ln-online.de/Lokales/Stormarn/Klimaschutz-Reinfeld-rueckt-auch-die-Pendler-in-den-Fokus

1. Klimaschutzkonferenz Reinfeld

04.03.2016

Die Stadt Reinfeld hat sich entschlossen, den Klimaschutz aktiv mitzugestalten und will mit übergreifenden Klimaschutzmaßnahmen ihren Beitrag leisten.
Dazu möchte sie möglichst viele Akteure, BürgerInnen und Experten bei der Konzepterstellung einbinden.

Kategorien:Umwelt Verkehr Wirtschaft Energie

"Zebrastreifen" in Reinfeld

19.11.2014

Auf der Sitzung des Bauausschusses am 18.11.2014 stand zum wiederholten Mal die Einrichtung eines "Zebrastreifens" in der Paul-von-Schoenaich-Straße auf der Tagesordnung. "Zebrastreifen" ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Fußgängerüberweg, kurz FGÜ.

Bürgermeister Gerstmann hat wieder bestätigt, dass für die Anordnung, so heiß die Erlaubnis zur Einrichtung eines FGÜ, allein die Straßenverkehrsbehörde des Kreises verantwortlich ist. Ob gegen deren Entscheidungen gerichtlich vorgegangen werden kann, soll geprüft werden.

Um die Diskussion einer fachlichen Grundlage führen zu können, hatten die GRÜNEN bereits im September eine Anfrage nach den gemessenen Verkehrsstärken im betroffenen Bereich der Paul-von-Schoenaich-Straße an den Bürgermeister gestellt, der diese an die Straßenverkehrsbehörde weiter geleitet hat.

Die Antwort enthielt folgende Zähldaten von insgesamt 2,5 Stunden Zählung.

eigene Darstellung der Zähldaten vom 29./30.09.2014

Gemäß der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist ein FGÜ möglich, wenn mindestens 50 Fußgänger und 200 Kfz in der Spitzenstunde an einem Werktag mit durchschnittlichem Verkehr erreicht werden.

Um die festgestellten querenden Fußgänger sachgerecht einem zukünftigen FGÜ zuordnen zu können, hatten DIE GRÜNEN insbesondere angefragt, in welchem Bereich die Zähldaten erhoben worden sind. Genau diese Frage wurde aber nicht beantwortet, was für sich spricht.

Man kann daher davon ausgehen, das ein erheblicher Teil der gezählten Fußgänger nach der Einrichtung eines FGÜ diesen auch benutzen werden, zumal Kinder heute angehalten worden sind, alternative Schulwege zu nutzen, um mögliche Gefahren bei der Querung der Paul-von-Schoenaich-Straße zu vermeiden. Diese Kinder sind in der Zählung schon nicht mehr enthalten.

Weitere Aussagen in der Antwort der Straßenverkehrsbehörde sind zumindest zu hinterfragen:

"...dass die erforderlichen Zahlen für einen FGÜ in einer 30 Zone bei Weitem nicht erreicht werden." Dazu haben wir oben bereits unsere Auffassung erläutert.

"Diese Mindestzahlen zielen auf eine Straße mit 50 km/h ab. Bei einer 30 Zone müssen also noch höhere Zahlen erfüllt werden." Für diese Aussage gibt es in der R-FGÜ keinerlei Hinweis.

"Auch müssen die Zahlen nicht nur 3 bis 4 mal am Tag erfüllt werden, sondern den ganzen Tag." Dazu heißt es in 2.3 (2) der R-FGÜ: "Die Anordnung eines FGÜ kommt in Betracht, wenn die aus Tabelle 2 ersichtlichen Verkehrsstärken vorliegen. Die Fußgängerverkehrsstärken beziehen sich auf die Spitzenstunden des Fußgänger-Querverkehrs an einem Werktag mit durchschnittlichem Verkehr." Ohne Kommentar!

"Daher sehen die zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich auch keinen FGÜ in 30 Zonen vor." 2.1 (3) R-FGÜ: "FGÜ in Tempo 30-Zonen sind in der Regel entbehrlich." heißt nicht "grundsätzlich keinen FGÜ" in Tempo 30-Zonen.

Vor dem Hintergrund dieser Fakten hat der Bauausschuss beschlossen, den Fußgängerüberweg in der Paul-von-Schoennaich-Straße erneut zu beantragen und sich über seine juristischen Möglichkeiten im Falle einer Ablehnung zu informieren.

Die anwesenden BürgerInnen kündigten für den Fall einer Ablehnung durch die Straßenverkehrsbehörde weitere Aktionen an.

Kategorien:Bauausschuss Verkehr
Anfrage_Zebrastreifen_140926.pdf126 Ki
R-FGUE_2001.pdf224 Ki

Unsicher und teuer?

01.09.2014

GRÜNE plädieren für schmalere Brücke über die Bahn

Auf der Bauausschusssitzung am 26. August musste über die Breite der zukünftigen Brücke über die Bahn entschieden werden. Der Vorschlag der Planer sah eine Fahrbahn von 6,50 m, bergab einen Radfahrstreifen von 1,80 m und bergauf einen Gehweg von 3,50 m Breite vor, auf dem Radfahrer erlaubt sein sollten.

Gegen diese Planung hatten die GÜNEN im Ausschuss insbesondere Sicherheitsbedenken. Zum einen machte den GRÜNEN der gemeinsame Geh- und Radweg Sorgen, da diese Lösung in vielen Fällen zu Konflikten zwischen Fußgängern und Radfahrern führt. Geert Karnick, als Verkehrsplaner für die GRÜNEN im Bauausschuss: „Kaum ein Radfahrer weiß, dass er auf diesen freigegebenen Fußwegen keine Rechte hat und ggf. nur Schrittgeschwindigkeit fahren darf. Und wer dem aus dem Wege gehen will und auf der Straße fährt, ist dort bei der vorgeschlagenen Lösung vollkommen ungeschützt.“

Weiterer Kritikpunkt ist die Fahrbahnbreite von 6,50 m, die zu schnellem Fahren vor allem bergab stadteinwärts einlädt. Geert Karnick dazu: „Ich sehe schon die LKW mit den üblichen 50 km/h plus X in die Stadt rauschen – für Anwohner und querende Fußgänger keine schöne Situation.“

DIE GRÜNEN hatten deshalb vorgeschlagen, die Fahrbahn mit 5,00 m schmaler zu gestalten und die Radfahrer beidseitig durch einen Schutzstreifen von je 1,50 m zu schützen. Diese Trasse wäre für den normalen Kfz-Verkehr vollkommen ausreichend, im Falle eines Begegnungsverkehrs von zwei Lkw oder Bussen, dürften diese die gestrichelte Linie des Radfahrschutzstreifens mit besonderer Rücksicht überfahren und hätten genug Raum.

Die Aussage des auf der Sitzung anwesenden Planers, dass in der RAST 06, dem einschlägigen Regelwerk für den Entwurf von Stadtstraßen, für Straßen mit Linienverkehr eine Fahrbahnbreite von 6,50 m vorgeschrieben sei stimmt nach Ansicht der GRÜNEN so nicht. Vielmehr wird für Verkehrsmengen, wie sie auf der Bahnquerung zu erwarten sind, auch der von den GRÜNEN vorgeschlagene Entwurf erlaubt.

Neben dem Sicherheitsaspekt sind für die GRÜNEN angesichts der zukünftig prekären Haushaltslage auch die Kosten ein Argument: „Sabine Nauruhn, Stadtverordnete der GRÜNEN: „Wenn laut Planer jeder Meter Brückenbreite ca. 330.000 € kostet, würde unser Vorschlag nicht nur die Verkehrssicherheit in Reinfeld erhöhen, sondern auch noch 660.000 € sparen.“

Beispiel einer Fahrbahn mit zwei Radfahrschutzstreifen ©Geert Karnick

Aber nicht nur, dass die Fraktionen von CDU, SPD und WIR den Argumenten der GRÜNEN nicht folgen konnten, haben sie im Ausschuss sogar auf Antrag der CDU eine weitere kostenträchtige Verbreiterung der Brücke um 50 cm beschlossen. „Freie Fahrt für freie Bürger scheint, unter Missachtung aller verkehrswissenschaftlichen Erkenntnisse, weiterhin die verkehrspolitische Position der CDU zu sein. Dass sich die SPD dieser überholten Sichtweise kritiklos anschließt, war für uns dann doch mehr oder weniger überraschend.“ kommentierte Geert Karnick das Ergebnis.

Kategorien:Bauausschuss Verkehr

L71 ohne Radweg?

24.05.2013

Ausbaubeschluss in jetziger Form zementiert unzeitgemäße Radverkehrspolitik.

Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15. Mai 2013, die Ausbauplanung des Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV S-H) für die L71 im Bereich Ahrensböker Straße/Elschenbek ist ein Schlag in das Gesicht von Radfahrern und ein Armutszeugnis für die Bemühungen um Schulwegsicherheit. Der Beschluss sieht vor, dass ab Neuhöfer Straße die L71 bis zum Heilsauring ohne einen Radweg oder andere Radverkehrsführung gebaut werden soll.

Geert Karnick, Verkehrsplaner, Direktkandidat in Wahlkreis III sowie Listenkandidat der Grünen in Reinfeld dazu: „Ich bin enttäuscht von der derzeitigen Reinfelder Politik. Es braucht nur maximal einen zusätzlichen Meter Fahrbahnbreite gegenüber der jetzigen Planung, um eine vorbildliche Radverkehrsführung im Bereich der L71 zu realisieren. Das zeigt mal wieder, dass grüne Politik im Rathaus überfällig ist.“

Die Krücke, den Radverkehr über die Neuhöfer- und Carl-Hartz-Straße zu führen, mag für die Schülerinnen und Schüler der Immanuel-Kant-Schule noch angehen, wenn auch die Führung des Radverkehrs an der extrem unübersichtlichen Kreuzung Neuhöfer Straße/Ahrensböker Straße ein ungelöstes Gefahrenpotenzial birgt. Der übrige Radverkehr in die diesem Bereich, z.B. aus dem Heilsauring, der Kastanienallee oder Binnenkamp wird nach Überzeugung der Grünen weiterhin die L71 benutzen, mit entsprechender Gefahr für Leib und Leben.

Die Grünen fordern dagegen die Einrichtung von Schutzstreifen für den Radverkehr gemäß StVO Zeichen 340, die sich für Ortsdurchfahrten und Hauptverkehrsstraßen bundesweit bewährt haben. Für die Anlage von Schutzstreifen für den Radverkehr an Ortsdurchfahrten werden von den entsprechenden Richtlinien (ERA 2010) eine Fahrbahnbreite von 7,00 m vorgegeben, je 1,25 für die beidseitigen Schutzstreifen und 4,50 m für den motorisierten Individualverkehr (siehe Abbildung).

Zum Hintergrund: Schutzstreifen für den Radverkehr dürfen befahren werden, wenn der Radverkehr nicht behindert wird, was eine Begegnung von Bussen oder LKW möglich macht.

Nach Überzeugung der Grünen sollte dieses Konzept auch zwischen Neuhöfer- und Paul-von-Schoenaich-Straße zur Anwendung kommen, da es einen Fahrbahnwechsel auf den geplanten einseitigen Radweg und damit zusätzlichen Gefahrenpunkt vermeiden würde.

Geert Karnick abschließend: „Wir hoffen, dass mit diesem Beschluss so kurz vor Toresschluss die unzeitgemäße Radverkehrsplanung nicht durch blinden Aktionismus der bisherigen Rathausfraktionen zementiert worden ist.“

Kategorien:Fraktion Verkehr Bauausschuss Presse